Ratgeber Bootskauf

Ihr Weg zum eigenen Boot

Der Kauf eines Bootes oder einer Yacht ist immer ein wichtiges und schönes Ereignis. Ein Boot wird nicht spontan gekauft, sondern nach einem längeren Entscheidungsprozess - und das ist auch gut so! Nehmen Sie sich also die Zeit, sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen und nutzen Sie die Beratungsangebote von Fachleuten, zum Beispiel der im Bundesverband Wassersportwirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen und Sachverständigen. Boote und Yachten sind langlebige und wertstabile Produkte. Während ein Kfz im Durchschnitt nach 12 Jahren in der Schrottpresse verschwunden ist, können Sie ein Boot, entsprechende Pflege vorausgesetzt, über Jahrzehnte nutzen und es behält viel länger als ein Kfz seinen Wert. Ein Bootskauf ist auch vor diesem Hintergrund eine gute Entscheidung.

Einen guten Überblick über den aktuellen Bootsmarkt bekommen Sie durch einen Besuch der großen Wassersportmessen, auf denen Sie viele Bootsmodelle verschiedener Hersteller nebeneinander begutachten können. Erstellen Sie sich zu allererst in jedem Fall ein genaues Profil Ihres neuen Traumschiffes, damit die Anforderungen und Wünsche an ihr Boot klar formuliert sind. Nur so finden Sie in der Fülle des Angebotes genau das richtige Schiff für Ihre Ansprüche.

Haben Sie einige Modelle in die engere Auswahl genommen, vereinbaren Sie mit den Anbietern Termine für Probefahrten, auf denen Sie das Boot ausgiebig testen, ob es Ihren Ansprüchen entspricht. Insbesondere bei Gebrauchtbooten gehört auch eine Inspektion des Unterwasserschiffes zur Besichtigung dazu.

   Qualität & Service stehen im Mittelpunkt

Ihr neues Traumschiff soll für viele Jahre ein treuer und zuverlässiger Begleiter für Ihre Freizeit und Ihren Urlaub auf dem Wasser werden. Qualität und Service sind dementsprechend für den Kauf des Bootes zwei ganz entscheidende Faktoren, die Sie bei Ihren Überlegungen immer im Blick haben sollten.

Bei einem guten Angebot müssen Produktqualität, Service und Preis stimmen. Diese Reihenfolge ist nicht zufällig gewählt. Der Preis allein ist nicht entscheidend. Sie werden nur dann langfristig Freude an Ihrem Boot haben, wenn sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erwerben und wenn Sie sich auf den Service Ihres Fachhändlers verlassen können.

Der Fachhändler, von dem Sie Ihr Boot erwerben, ist Ihr direkter
Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Boot. Erkundigen Sie sich also, ob Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie gegebenenfalls Gewährleistungs- oder Garantiearbeiten qualifiziert ausgeführt werden können. Schließlich möchten Sie die schönsten Tage des Jahres sorgenfrei verbringen und erwarten bei Problemen sofortige Hilfe. Zuverlässige Unterstützung durch qualifiziertes Servicepersonal zahlt sich also aus.

Es ist eine Binsenweisheit, aber Serviceleistungen kosten Geld.
Der günstigste Anbieter wird kaum den besten Service bieten können.

   CE-Zertifizierung (EU Konformitätserklärung)

Boote zwischen 2,5 m und 24 m Bootslänge, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Diese Regelung gilt für Neuboote genauso wie für gebrauchte Boote.

Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Dokumentiert wird dies durch die vom Hersteller oder Importeur unterzeichnete Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung muss im „Handbuch für Schiffsführer“ enthalten sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihnen das Handbuch in deutscher Sprache mit der Konformitätserklärung übergeben wird und stellen Sie vor dem Kauf sicher, dass Ihr Boot über ein CE-Zeichen verfügt.

Eine Ausnahme gilt nur für gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.06.1998 gebaut worden sind. Diese benötigen keine CE-Zertifizierung.

Kaufen Sie kein Boot ohne Konformitätserklärung (CE). Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung dürfen Sie ein Boot ohne Konformitätserklärung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen kann das Boot an die Kette gelegt werden und es drohen empfindliche Bußgelder. Im Schadenfall kann die Versicherung eine Regulierung ablehnen. Ein Weiterverkauf von Booten ohne CE-Zeichen ist schwierig. Eine Inzahlungnahme durch einen Händler so gut wie ausgeschlossen.

Es kommt vor, dass Händler mit Firmensitz in einem Nicht-EU-Land neue oder gebrauchte Boote und Yachten zum Kauf anbieten. Waren diese Yachten ursprünglich nicht für den Export in die EU vorgesehen, verfügen sie häufig auch nicht über die notwendige EU-Konformität.

Gelegentlich ist es für den Käufer nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob sich ein angebotenes Boot bereits in Deutschland befindet oder nicht prüfen Sie daher genau die Vertragskonstellationen.

Dies soll selbstverständlich nicht heißen, dass wir grundsätzlich von einem Kauf bei Vermittlung durch einen Gebrauchtbootmaklers abraten. Solange es sich um Boote handelt, die sich bereits innerhalb der EU befinden, stellt dies überhaupt kein Problem dar. Schwierig wird die Angelegenheit erst dann, wenn die Yacht aus einem Drittstaat stammt und die EU-Konformität durch ein Post Construction Assessment nachgewiesen werden muss. Bei großen und wertvollen Yachten kann sich auch dies lohnen.

Wir empfehlen, dass Sie sich in diesen Fällen an einen Boots- und Yachtsachverständigen mit besonderer Kompetenz im Bereich der CE-Zertifizierung wenden und vor dem Kauf der Yacht die nachträglichen Zertifizierungs- und gegebenenfalls Umbaukosten sowie die Kosten für die Erstellung des „Handbuches für Schiffsführer“ prüfen lassen.

Bei Sportbooten raten wir von einer nachträglichen Zertifizierung ab. Die Kosten stehen in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum Bootswert.

   Ein Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer

Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt Käufer und Verkäufer. Im Kaufvertrag sollten das Boot und die mitgelieferte Ausrüstung möglichst genau beschrieben werden. Übergabeort und Auslieferungstermin sollten ebenfalls festgelegt werden.

Einen seriösen Bootshändler erkennen Sie auch daran, dass er ordentliche und juristisch geprüfte Formulare für den Kaufvertrag verwendet. Die Unternehmen des Bootshandels, die im Bundesverband Wassersportwirtschaft zusammengeschlossen sind, verwenden meist die vom Verband empfohlenen Kaufverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei diesen Formularen können Sie davon ausgehen, dass die Interessen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen und fair berücksichtigt wurden.

Bei der Auslieferung der Yacht empfehlen wir ein von Käufer und Verkäufer unterzeichnetes Abnahmeprotokoll. Beide Vertragspartner können sich dann sicher sein, dass das Boot im vertraglich zugesicherten Zustand übergeben wurde.

   Gebrauchtbootkauf

Gerade für Einsteiger in das Segeln oder Motorboot fahren stellt ein gut erhaltenes und ausgerüstetes Gebrauchtboot durchaus eine sinnvolle Alternative zum Neuboot dar.

Für den Bereich der Gebrauchtboote ist es natürlich nicht ganz so einfach, einen guten Marktüberblick zu bekommen wie im Bereich der Neuboote mit den Bootsmessen. Im Prinzip gibt es gibt drei Möglichkeiten ein gutes Gebrauchtboot zu erwerben:

Gebrauchtbootkauf von Privat

Über das Angebot informieren Fachzeitschriften und Gebrauchtbootbörsen im Internet.

Beim Kauf von Privat an Privat wird die Gewährleistung zumeist ausgeschlossen. „Gekauft wie besehen“ lautet üblicherweise die Formulierung im Kaufvertrag. Allerdings darf der Verkäufer wesentliche Mängel, beispielsweise Havarien, nicht verschweigen. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, auch beim Kauf von Privat im Kaufvertrag den Zustand des Bootes detailliert festzuhalten.

Gebrauchtbootkauf vom Händler ihres Vertrauens

Qualifizierte Unternehmen in ihrer Nähe können Sie über das Branchenbuch auf www.bvww.org ausfindig machen.
Der Kauf unmittelbar vom Händler hat natürlich den Vorteil der fachkundigen Beratung und der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungshaftung bei möglicherweise auftretenden Mängeln. Für neue und gebrauchte Boote beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Für gebrauchte Boote kann sie – und dies ist branchenüblich – auf ein Jahr verkürzt werden.

Durch Vermittlung eines Gebrauchtbootmaklers

Adressen von Gebrauchtbootmaklern finden Sie ebenfalls unter www.bvww.org.
Gebrauchtbootmakler übernehmen ebenfalls keine Gewährleistung für die Yacht. Ihre Aufgabe ist es, Verkäufer und Käufer zusammenzuführen. Für diese Leistung erhält der Broker eine Provision. Der Kaufvertrag kommt also zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Der Makler als Vermittler haftet nur „aufgrund vertraglicher Nebenpflichten“. Das bedeutet im Wesentlichen, dass er für Aussagen zum zu vermittelnden Boot einstehen muss. Makler werden oft mit der Vermarktung größerer Boote und Yachten beauftragt, bei denen Käufer international gesucht werden müssen.

   Kaufberatung & Wertgutachten durch Bootssachverständige

Gleichgültig welchen Weg Sie beim Gebrauchtbootkauf bevorzugen, wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Kauf eine ausführliche Besichtigung gemeinsam mit einem Boots- und Yachtsachverständigen. Qualifizierte Sachverständige finden Sie unter www.vbsev.de.

Selbst informierte Laien sind mit der Beurteilung der Substanz eines Bootes sehr schnell überfordert. Boote und Yachten sind nicht nur technisch gesehen hoch kompklexe Produkte, auch sind sie nicht in gleichem Maße wie Autos Serienprodukte mit hohen Stückzahlen und entsprechender Standardisierung. Die Frage des Erhaltungszustandes ist nicht zuletzt wegen der langen Nutzungsdauer von Booten oft sehr schwierig zu beantworten. Nutzungsverhalten und -intensität spielen neben dem Pflege- und Wartungsaufwand eine große Rolle.

Der finanzielle Aufwand einer Kaufberatung oder sogar eines Wertgutachtens durch einen Bootssachverständigen sind schnell durch Kaufpreisminderungen wieder hereingeholt, wenn der Experte verdeckte Mängel zu Tage fördert. Ungünstiger wäre es, wenn schon bald nach dem Kauf unerwartete Reparaturkosten die Kalkulation über den Haufen werfen.

Und findet der Experte nichts zu beanstanden, dann sticht man mit dem guten und sehr erholsamen Gefühl in See, richtig investiert zu haben.

   Nachweis der Einfuhrumsatzsteuerzahlung

Gebrauchte Boote und Yachten werden international gehandelt. Es ist keine Seltenheit, dass eine Yacht mit Liegeplatz in Kroatien an einen deutschen Kunden verkauft wird. Kein Problem, solange die Yacht in Kroatien bleiben soll.

Böse Überraschungen kann es aber geben, wenn der neue Eigner das Schiff nach Deutschland oder in einen anderen EU-Staat überführen möchte. Dann wird er nämlich nachweisen müssen, ob für die Yacht bereits die Mehrwertsteuer zu einem früheren Zeitpunkt entrichtet wurde. Kann er diesen Nachweis nicht antreten, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Zeitwert fällig.

Die Frage der Mehrwertsteuer sollte also im Kaufvertrag geregelt werden!

   Vertragskonstellationen, Beispiel 1: deutscher Händler - deutsches Boot

Sie wollen ein Gebrauchtboot von einem deutschen Händler kaufen. Das Boot befindet sich in Deutschland und wurde durch den Händler importiert. In diesem Fall sollten Sie Folgendes beachten:

Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem deutschen Händler zustande.

Da sich das Boot in Deutschland befindet, haben Sie die Möglichkeit, das Objekt genau in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit einem Boots- und Yachtsachverständigen zu besichtigen.

Der Händler hat das Boot importiert. Er ist daher verpflichtet, Ihnen die Yacht zu einem Endpreis (einschließlich Transport, Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer) frei Übergabeort anzubieten. Bitte achten Sie darauf, dass der Übergabeort genau bestimmt wird.

Kommt das Boot aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland), also z.B. aus den Vereinigten Staaten, muss das Boot der 10. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Dies ist bei Gebrauchtbooten aus Drittstaaten selten der Fall. Üblicherweise befindet sich die Konformitätserklärung im „Handbuch für Schiffsführer“, das Ihnen in deutscher Sprache ausgehändigt werden muss. Für die CE-Konformität und die Erstellung des Handbuches ist der Importeur zuständig.

Für mögliche Gewährleistungsansprüche steht das deutsche Unternehmen zur Verfügung. Bei neuen und gebrauchten Booten beträgt die Gewährleistungsdauer zwei Jahre. Bei gebrauchten Booten kann die Dauer auf ein Jahr verkürzt werden.

   Vertragskonstellationen, Beispiel 2: deutscher Makler - ausländisches Boot

Ein deutsches Unternehmen vermittelt Ihnen ein Gebrauchtboot aus einem Drittland (z.B. USA). Das deutsche Unternehmen wird lediglich als Makler tätig, übernimmt aber in Ihrem Auftrag die Organisation des Transportes sowie die Verzollung und die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. In diesem Fall sollten Sie Folgendes beachten:

Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem ausländischen Unternehmen zustande. Das deutsche Unternehmen wirkt lediglich als Makler und leitet den Kaufpreis (abzüglich einer Provision) an das ausländische Unternehmen weiter.

Eine Besichtigung des Bootes ist nur im Ausland möglich.

Im vorliegenden Fall gelten Sie persönlich als EU-Importeur. Üblicherweise verfügen Gebrauchtboote, die Sie von einem Händler in den USA oder in einem anderen Land außerhalb der EU kaufen, nicht über die notwendige EU-Konformität. Als EU-Importeur sind Sie dafür verantwortlich, dass das Boot vor der ersten Inbetriebnahme innerhalb der EU der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht. Dazu müssen Sie ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen (Benannte Stelle) einschalten. Das Boot muss besichtigt und einem „Post Construction Assessment“ unterzogen werden. Gegebenenfalls müssen Änderungen am Boot vorgenommen werden. Dieses vorgeschriebene Verfahren ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die für das Assessment notwendigen technischen Unterlagen müssen von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sind Sie verpflichtet, das „Handbuch für Schiffsführer zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Mögliche Gewährleistungsansprüche haben Sie gegen das ausländische Unternehmen. Gegebenenfalls müssen Ansprüche gerichtlich im Ausland durchgesetzt werden.

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